CT corporate travel & events Cool-Tours GmbH & Co. KG, Abt. Gruppenreisen im Folgenden kurz
„Cool-Tours“ genannt - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge - Stand: November 2023
1. Geltungsbereich
1.1 Cool-Tours vertreibt über das Internet Leistungen im Zusammenhang mit Reisen und
Veranstaltungen. Als Vertriebsform und zur Präsentation der konkreten Leistungsangebote nutzt
Cool-Tours die „Softwarelösung Vivenu“.
1.2 Zu den von Cool-Tours vertriebenen Leistungen gehören insbesondere Reisepakete bestehend aus
Hotelübernachtungen in Kombination mit Zusatzangeboten wie z. B. der Bereitstellung von
Eintrittskarten für Veranstaltungen (im Folgenden insgesamt: Reiseleistungen). Auf Verträge zwischen
der CT corporate travel & events Cool-Tours GmbH & Co. KG (im Folgenden: Cool-Tours) und dem
Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) über die Erbringung solcher Reiseleistungen (im Folgenden:
Reiseverträge) finden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge (im
Folgenden: AGB) Anwendung, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung
getroffen wird. Die Vorschriften der §§ 651a bis 651m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der §§ 4 bis
11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht)
ergänzen insoweit die in diesen AGB enthaltenen Regelungen und füllen diese aus.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere diesen AGB
widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur dann und nur insoweit
Vertragsbestandteil, wie Cool-Tours dem Einbezug ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden insbesondere nicht dadurch in den Vertrag
einbezogen, dass der Kunde lediglich darauf Bezug nimmt und sie an Cool-Tours übermittelt oder
Cool-Tours der Geltung der abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich
widerspricht oder ohne Vorbehalt einen Auftrag oder Dienst ausführt.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1 Die von Cool-Tours im Online-Leistungsangebot beschriebenen Reiseleistungen sind keine
rechtlich verbindlichen Angebote. Mit der Abgabe der elektronischen Buchungserklärung gegenüber
Cool-Tours (im Folgenden: Buchung), bietet der Kunde Cool-Tours den Abschluss eines Reisevertrages
nach Maßgabe der im Online-Leistungsangebot jeweils angegebenen Bedingungen verbindlich an.
Cool-Tours bestätigt den Eingang der Buchung auf elektronischem Wege (im Folgenden:
Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden
durch Cool-Tours dar.
2.2 Ein Reisevertrag zwischen dem Kunden und Cool-Tours kommt erst mit dem Zugang einer
Annahmeerklärung von Cool-Tours bei dem Kunden zustande, mit der Cool-Tours die Buchung
ausdrücklich in Textform bestätigt und die alle wesentlichen Angaben über die vom Kunden
gebuchten Reiseleistungen enthält (im Folgenden: Buchungsbestätigung).
2.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, stellt die
abweichende Buchungsbestätigung ein neues Angebot von Cool-Tours an den Kunden für den
Abschluss eines Reisevertrages dar, an das sich Cool-Tours zehn Tage gebunden hält. Ein Reisevertrag
kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde das neue Angebot
innerhalb von zehn Tagen annimmt.
2.4 Wenn der Kunde noch nicht 18 Jahre alt ist, benötigt er für den Abschluss eines Reisevertrages
mit Cool-Tours die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter.
3. Inhalt des Reisevertrages
3.1 Inhalt und Umfang der von Cool-Tours aufgrund eines Reisevertrages zu erbringenden
Reiseleistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie dem
darin in Bezug genommenen Online Leistungsangebot.
3.2 Einzelne, vom Kunden gebuchte Reiseleistungen anderer Leistungsträger bzw. Anbieter
("Fremdleistungen“), sind keine Leistungen von Cool-Tours, sondern werden von Dritten (z. B. Hotels,
sonstige Beherbergungs- und Verpflegungsanbieter, Konzertveranstalter usw., im Folgenden:
Leistungsträger) erbracht. Leistungsträger sind von Cool-Tours nicht bevollmächtigt, gegenüber dem
Kunden Zusicherungen abzugeben oder Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen, die über die von
Cool-Tours in der Buchungsbestätigung und dem darin in Bezug genommenen Online-
Leistungsangebot enthaltenen Leistungen hinausgehen, hierzu im Widerspruch stehen oder den
Reisevertrag abändern. Die Fremdleistungen unterliegen im Verhältnis zu Cool-Tours nicht dem
Reisevertragsrecht im Sinne der §§ 651 lit. a -y BGB. In diesen Fällen obliegt es dem Kunden die ggf.
bestehenden bzw. abweichenden Geschäftsbedingungen des Anbieters im Hinblick auf die
Fremdleistung zu beachten.
3.3 Hotel-, Veranstaltungs- und sonstige Prospekte sowie alle sonstigen Informationen, die nicht von
Cool-Tours herausgegeben werden, sind für Cool-Tours nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche Erklärung von Cool-Tours in Text- oder Schriftform zum Bestandteil des Reisevertrages
gemacht wurden.
3.4 Eintrittskarten, Tickets oder sonstige Unterlagen, die der Kunde zum Besuch von Veranstaltungen
benötigt (im Folgenden: Veranstaltungstickets), werden für den Kunden entweder am
Veranstaltungsort (z. B. Theater- oder Konzertkasse), in dem vom Kunden gebuchten Hotel hinterlegt,
bei Bus- und Zugreisen durch die Reiseleitung verteilt oder im Vorfeld durch Einschreiben verschickt.
4. Preise und Zahlung
4.1 Die Reisepreise sind Gesamtpreise einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem
jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet werden (z.B. Kurtaxe). Diese sind vom
Kunden bzw. dessen Mitreisenden vor Ort nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.
4.2 Sofort mit Abschluss des Reisevertrages ist der Kunde verpflichtet, an Cool-Tours eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Bei Reisen, die mit dem Kauf von
Eintrittskarten (z.B. Musicals, Konzerte, Opern) verbunden sind, entspricht der Anzahlungsbetrag dem
Wert der Eintrittskarten zuzüglich 20 % der sonstigen Reiseleistungen. Der genaue Anzahlungsbetrag
ist auf der Rechnung ersichtlich. Die zusätzlichen Kosten für evtl. abgeschlossene Versicherungen
werden mit Rechnungsstellung sofort fällig.
4.3 Cool-Tours darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise vom Kunden nur
dann fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht. Zur
Absicherung der Kundengelder hat Cool-Tours eine Insolvenzversicherung bei der R & V Versicherung
abgeschlossen.
4.4 Der übrige Reisepreis (Restzahlung) wird vier Wochen vor Inanspruchnahme der Reiseleistungen
(im Folgenden: Reiseantritt) ohne erneute Aufforderung fällig, wenn feststeht, dass die Reise
durchgeführt wird.
4.5 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Fälligkeiten, obwohl Cool-Tours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen in der
Lage und bereit ist, die ihr obliegenden gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und ein
gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden nicht besteht, hat der Kunde
keinen Anspruch auf die Reiseleistungen. In diesem Fall ist Cool-Tours berechtigt, nach einer
Mahnung bzw. Zahlungserinnerung mit angemessener Nachfristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Abschnitt 6. dieser AGB zu belasten.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Cool-Tours nachzuweisen, dass Cool-Tours
überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Rechte im Sinne dieser
Ziffer stehen Cool-Tours nicht zu, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel
vorliegt.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Pauschalreisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. aus Sicherheitsgründen,
unvorhersehbarer Ereignisse wie Witterung) und die von Cool-Tours nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind Cool-Tours vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen
unerheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistungen führen und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, z. B. die Unterbringung in einem benachbarten,
gleich- oder höherwertigen Hotel bei Überbuchung des ursprünglich angegebenen Hotels. Der Kunde
wird über solche Leistungsänderungen unverzüglich, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise
auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail oder per Kurznachricht (SMS)) informiert.
5.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der
Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist
der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Cool-Tours gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung
gesetzten angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn eine solche von Cool-
Tours angeboten wird. Reagiert der Kunde auf die Änderungsmitteilung nicht oder nicht innerhalb der
gesetzten Frist, so gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
5.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Hatte Cool-Tours für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise
bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag
entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
6. Rücktritt durch den Kunden, Rücktrittsgebühr
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von dem Reisevertrag zurücktreten (im Folgenden:
Rücktritt). Maßgeblich hierfür ist der Zugang einer entsprechenden Rücktrittserklärung des Kunden
bei Cool-Tours.
6.2 Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, ist Cool-Tours berechtigt, angemessenen
Ersatz für bereits getroffene Reisevorkehrungen und für sonstige entstandene Aufwendungen zu
verlangen. Dies gilt nicht, wenn Cool-Tours den Grund für den Rücktritt oder die
Nichtinanspruchnahme der Reiseleistungen durch den Kunden zu vertreten hat oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt. Cool-Tours ist berechtigt, den angemessenen Ersatz für bereits getroffene
Reisevorkehrungen und für sonstige entstandene Aufwendungen gegenüber dem Kunden in
pauschalierter Form geltend zu machen (im Folgenden: Rücktrittsgebühr). Die Höhe der
Rücktrittsgebühr ist von der Höhe des Reisepreises und dem Zeitpunkt des Rücktritts abhängig und
ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung, sofern im Reiseangebot und der Buchungsbestätigung
keine abweichende Regelung festgehalten wurde. Durch den Rücktritt oder den Nichtantritt der Reise
ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind
von Cool-Tours anzurechnen.
6.3 Cool-Tours berechnet die Rücktrittsgebühr wie folgt, sofern im Reiseangebot und der
Buchungsbestätigung
keine abweichende Regelung festgehalten wurde:
• Rücktritt bis zum 30. Tag vor vereinbartem Reiseantritt: 30 % des Reisepreises,
• Rücktritt bis zum 21. Tag vor vereinbartem Reiseantritt: 50 % des Reisepreises,
• Rücktritt bis zum 14. Tag vor vereinbartem Reiseantritt: 65 % des Reisepreises,
• Rücktritt bis zum 7. Tag vor vereinbartem Reiseantritt: 75 % des Reisepreises,
• Rücktritt ab dem 7. Tag vor vereinbartem Reiseantritt: 95 % des Reisepreises,
• bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Rücktritt: 95 % des Reisepreises.
6.4 Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten (z.B. Musicals, Konzerte, Opern) verbunden sind,
gilt für die Tickets sofort nach der Buchung 100% des Ticketpreises. Ein Rücktritt ist im Fall von
Umbesetzungen bei z.B. Musicals, Konzerten und Oper nicht möglich, sofern die Veranstaltung
weiterhin stattfindet.
6.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Cool-Tours keine oder niedrigere Kosten als
die Rücktrittsgebühr entstanden sind. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung der geringeren Kosten
verpflichtet.
6.6 Cool-Tours ist berechtigt, gegenüber dem Kunden an Stelle der Rücktrittsgebühr die Cool-Tours im
Einzelfall konkret entstandenen Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
Cool-Tours ist in diesem Fall verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu
belegen.
6.7 Die zu zahlenden Rücktrittsgebühren werden jeweils sofort fällig.
7. Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht
7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2
Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Wege des Fernabsatzes
abgeschlossen wurden, für den Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
7.2 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Reisevertrag mit dem Kunden als
Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des
Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht wiederum kein gesetzliches Widerrufsrecht.
8. Umbuchungen durch den Kunden, Ersatzperson
8.1 Cool-Tours wird sich bemühen, auf Wunsch des Kunden Änderungen der in der
Buchungsbestätigung genannten Reiseleistungen oder Termine vorzunehmen (z. B. Änderung des
Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder von Zusatzleistungen, jede Änderung im Folgenden:
Umbuchung). Cool-Tours ist jedoch nicht verpflichtet, Umbuchungen vorzunehmen.
8.2 Cool-Tours wird von dem Kunden für Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR
25,00 zzgl. Umsatzsteuer pro Umbuchungsvorgang erheben (im Folgenden: Umbuchungsgebühr).
Sollten die tatsächlichen Kosten der Umbuchung die Umbuchungsgebühr übersteigen, so sind auch
die übersteigenden Kosten vom Kunden zu tragen, wenn Cool-Tours den Kunden vorab über die
Mehrkosten informiert hat.
8.3 Durch die Regelungen dieser AGB bleibt das Recht des Kunden unberührt, unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften für die Reise eine Ersatzperson zu stellen (§ 651b BGB). Es bedarf hierzu des
Zugangs einer entsprechenden Mitteilung des Kunden bei Cool-Tours. Cool-Tours kann dem Eintritt
einer Ersatzperson widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Reisevertrag ein, so haften die Ersatzperson und der
Kunde gegenüber Cool-Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der
Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
8.4 Die zu zahlenden Umbuchungskosten werden jeweils sofort fällig.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
9.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Cool-Tours
bereit und in der Lage ist bzw. war, aus Gründen, die ihm selbst zuzurechnen sind, nicht in Anspruch,
so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht
nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des
Pauschalreisevertrags berechtigt hätten.
9.2 Cool-Tours wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Dies gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
10. Mängelgewährleistung, Kündigung, Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Werden die Reiseleistungen durch Cool-Tours nicht mit den zugesicherten Eigenschaften
erbracht oder sind sie mit Fehlern behaftet, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder vertraglich vorgesehenen Nutzen aufheben oder mindern (Mängel), so ist der Kunde berechtigt,
von Cool-Tours Abhilfe zu verlangen. Cool-Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn diese mit einem
unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Cool-Tours ist berechtigt, Abhilfe im Wege der
Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung zu schaffen.
10.2 Sind die Reiseleistungen mangelhaft, ist der Kunde berechtigt, den Reisepreis für die Dauer des
Mangels herabzusetzen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der Reiseleistungen in mangelfreiem Zustand zu dem
wirklichen Wert der Reiseleistungen gestanden haben würde.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, Cool-Tours, gegebenenfalls deren Vertreter vor Ort oder einer dem
Kunden zu diesem Zweck benannten Stelle den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der
Kunde dies schuldhaft, so tritt die Minderung nicht ein. Der Kunde ist darüber hinaus im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen zur Schadensminderung verpflichtet.
10.4 Der Kunde ist zur Kündigung des Reisevertrages wegen eines Mangels berechtigt, wenn die
Reiseleistungen infolge des Mangels erheblich beeinträchtigt werden und Cool-Tours innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe schafft. Gleiches gilt, wenn die Inanspruchnahme der
Reiseleistungen aus einem für Cool-Tours erkennbaren Grund für den Kunden nicht zumutbar ist.
Einer Fristsetzung durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder
von Cool-Tours verweigert wird oder wenn ein besonderes Interesse des Kunden an der sofortigen
Kündigung des Reisevertrages vorliegt.
10.5 Hat Cool-Tours zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung des Kunden nach
vorstehender Ziffer
10. Reiseleistungen teilweise erbracht, so schuldet der Kunde den anteiligen Reisepreis, soweit die
teilweise erbrachten Reiseleistungen für ihn von Interesse sind.
10.7 Unbeschadet einer Minderung oder einer Kündigung kann der Kunde von Cool-Tours
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reiseleistungen beruht
auf einem Umstand, den Cool-Tours nicht zu vertreten hat.
11. Haftungsbeschränkung, Fremdleistungen
11.1 Die vertragliche Haftung von Cool-Tours ist für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, die
• keine Körperschäden sind und
• nicht schuldhaft herbeigeführt werden.
11.2 Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3 Cool-Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge/
Führungen, Sportveranstaltungen), wenn diese Leistungen auf der Website, in der
Reiseausschreibung und der damit korrespondierenden Reisebestätigung ausdrücklich und unter
Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so
eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht
Bestandteil der Pauschalreise von Cool-Tours sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b,
651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt. Cool-Tours haftet jedoch, wenn und soweit für
einen Schaden des Kunden bzw. Mitreisenden die Verletzung von ihm obliegenden Hinweis-,
Auklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.
12. Kündigung und Rücktritt durch Cool-Tours, Mindestteilnehmerzahl
12.1 Cool-Tours kann den Reisevertrag nach Reiseantritt fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz einer
entsprechenden Abmahnung durch Cool-Tours die Durchführung bzw. Erbringung der Reiseleistungen
nachhaltig stört oder sich der Kunde in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist.
12.2 Im Falle einer Kündigung nach vorstehender Ziffer 12.1 behält Cool-Tours den Anspruch auf den
gesamten vereinbarten Reisepreis. Cool-Tours muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Cool-Tours aus der anderweitigen Verwendung nicht
in Anspruch genommener Reiseleistungen erlangt, einschließlich etwaiger Erstattungen durch
Leistungsträger.
12.3 Soweit in der Buchungsbestätigung und im Online-Leistungsangebot auf die Notwendigkeit einer
Mindestteilnehmerzahl für die Ausführung der Reiseleistungen hingewiesen wurde, kann Cool-Tours
bis zu 30 Tage vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurückzutreten, wenn die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.
Cool-Tours wird den Rücktritt in diesem Fall unverzüglich erklären, sobald feststeht, dass die
Reiseleistungen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht angeboten werden können.
Der Kunde erhält in diesem Fall den gezahlten Reisepreis bzw. die auf den Reisepreis geleistete
Anzahlung umgehend zurück.
12.4 Im Fall des Rücktritts vom Reisevertrag durch Cool-Tours gemäß vorstehender Ziffer 12.3 kann
der Kunde die Erbringung einer mindestens gleichwertiger anderer Reiseleistungen verlangen, soweit
Cool-Tours in der Lage ist, solche Reiseleistungen ohne die Erhöhung des Reisepreises aus seinem
aktuellen Angebot anzubieten. Der Kunde muss dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des
Rücktritts durch Cool-Tours gegenüber Cool-Tours geltend machen.
13. Verjährung, Aufrechnung und Abtretung
13.1 Ansprüche des Kunden auf Mangelgewährleistung gem. § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei
Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden
sollte. Im Übrigen verjähren die Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Cool-Tours nur aufrechnen,
soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Cool-Tours anerkannt sind.
Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, das der Kunde zudem nur
geltend machen kann, wenn sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
13.3 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Cool-Tours durch den Kunden an Dritte ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Abtretungen an mitreisende Familienangehörige.
14. Reiserücktrittskostenversicherung
Cool-Tours empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Eine solche
ist in den von Cool-Tours angebotenen Leistungen und Preisen nicht enthalten.
15. Pass- und Visumserfordernisse, Gesundheitsbestimmungen
15.1 Cool-Tours wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visa-Erfordernisse des
Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie zu
gesundheitspolizeilichen Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person
des Kunden bzw. der Mitreisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen –
tritt das nicht zu, bittet Cool-Tours den Kunden darum, dies bereits im Vorfeld bzw. spätestens im
Rahmen der Reisebuchung mitzuteilen.
15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein
Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten
des Kunden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Cool-Tours den Kunden nicht, unzureichend oder falsch
informiert hat.
15.3 Der Kunde wird darüber informiert, dass seit dem 26.06.2012 Kindereinträge im Reisepass der
Eltern ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen. Für eine Reise ins
Ausland benötigen Kinder ab der Geburt ein eigenes Reisedokument (z.B. Kinderreisepass für Kind ab
Geburt bis 12 Jahren). Weitere Informationen sind bei der Botschaft bzw. dem Konsulat erhältlich.
Kunden mit der Staatsbürgschaft anderer Nationen wird empfohlen, die für sie gültigen
Einreisebestimmungen bei der jeweils für sie zuständigen Botschaft bzw. Konsulat zu erfragen.
15.4 Weiterführende Informationen findet der Kunde auf den Internetpräsenzen der für sein
Wohnsitz-land zuständigen Behörde bzw. Verwaltung. Nutzer bzw. Kunden, die keine Bürger der
Europäischen Union (EU) sind, können weitere Informationen zu Pass- und Visabestimmungen auf
den frei zugänglichen Informationsseiten der EU unter
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-nationals/index_de.htm abrufen, wo
nach EU-Ländern gegliedert weiterführende Informationen zur Einreise sowie Kontaktinformationen
zu den nationalen Verwaltungen der EULänder abrufbar sind.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Das Vertragsverhältnis zwischen Cool-Tours und dem Kunden und alle damit im Zusammenhang
stehenden Ansprüche unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unabhängig von der
Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Kunden.
16.2 Der Kunde kann Cool-Tours nur am Sitz von Cool-Tours in Stuttgart verklagen.
16.3 Wenn sich eine Klage von Cool-Tours gegen Kunden richtet, die Vollkaufleute, juristische
Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind oder sich eine Klage von Cool-Tours gegen solche
Personen richtet, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Gerichtsstand der Sitz von Cool-Tours in Stuttgart.
16.4 Cool-Tours ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Salvatorische Klausel
17.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam,
undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die
Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und des Vertrages davon nicht berührt.
17.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform. Für die Änderung,
Aufhebung oder Ergänzung dieser Klausel ist die Schriftform erforderlich.